Ihre Einzelspende - jeder Betrag hilft uns

Eine Spende ist eine einmalige, wenn auch natürlich beliebig oft wiederholbare Zuwendung. Das Gemeinnützigkeitsrecht schreibt vor, dass Spenden grundsätzlich von der Stiftung innerhalb eines Jahres nach Zufluss für den Stiftungszweck ausgegeben werden müssen.
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Ihre Zustiftung - für größere Beträge

Eine Zustiftung erhöht im Gegensatz zu einer Spende das Grundkapital der KHK-Stiftung. Das Vermögen wird sicher und ertragbringend angelegt und bleibt damit dauerhaft erhalten. Darüber wacht der Stiftungsvorstand, die staatliche Stiftungsaufsichtsbehörde und das Finanzamt für Körperschaften. Nur die aus dem Grundkapital erzielten Erträge (z.B. Zinsen) - nicht hingegen das Grundkapital selbst - werden für die satzungsgemäße Arbeit der Stiftung verwendet.

Wenn Sie beispielsweise 10.000 Euro zustiften, dann werden immer nur die Erträge aus dem zugestifteten Vermögen für die Stiftungsprojekte ausgegeben. Bei angenommenen 4% Zinsen kann die Stiftung also 400 Euro pro Jahr zusätzlich für Projekte ausgeben. Über einen Zeitraum von 25 Jahren bei gleichbleibenden Anlagebedingungen können somit Projekte der Stiftung mit insgesamt 10.000 Euro gefördert werden. Und dabei bleibt das gestiftete Vermögen von 10.000 Euro der Stiftung dauerhaft erhalten.
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