Es liegt in Ihrer Hand, ob Sie Ihre Unterstützung für die KHK-Stiftung als eine allgemeine Spende verstanden wissen möchten, mit der die Stiftung allgemein ihre satzungsgemäßen Zwecke verfolgen soll oder ob Ihre Geldzuwendung als Zustiftung der Erhöhung des Stiftungskapitals dient.
Bei Ihrer Überweisung zu Gunsten der Stiftung vermerken Sie bitte das Stichwort "Zustiftung" an, wenn Sie Ihre Geldzuwendung als Zustiftung zum Stiftungskapital verstanden wissen möchten. Sollten Sie bei Ihrer Überweisung keine Angaben machen, so wird Ihre Geldzuwendung bei uns als eine allgemeine Spende verbucht, die im nächsten Jahr entsprechend des Stiftungszweckes verwendet wird.