Spendenkonto
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KHK-Stiftung
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Spendenbestätigung
Aufgrund der Anerkennung des Stiftungszwecks der KHK-Stiftung als gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts können Sie in allen Fällen der finanziellen Unterstützung der Stiftung den von Ihnen geleisteten Betrag von Ihrer Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer absetzen. Liegt der Betrag über 100 Euro erhalten Sie für Ihre Steuererklärung von uns eine Spendenbestätigung. Bei einem Betrag bis 100 Euro genügt für die steuerliche Geltendmachung der Spende bzw. Zustiftung Ihr Kontoauszug.
Einzelspende - Zustiftung